Die Neufeststellung ist notwendig, da die Landesdirektion in ihrem Wahlprüfungsbescheid Änderungen bei den errechneten Stimmen festgestellt hatte. Diese Änderungen sind zwar ohne Auswirkungen auf die Sitzverteilung der Parteien oder die gewählten Stadträte, aber es kommt zu einer Verschiebung in der Reihenfolge der Ersatzpersonen. Ursächlich hierfür war ein Übertragungsfehler in einem Briefwahlbezirk. Das Briefwahlaufkommen war im Rahmen der Kommunalwahl 2019 stark angestiegen und lag nahezu doppelt so hoch wie bei den Wahlen im Jahr 2014. Vorab waren bereits die Wahlergebnisse der Kreistageswahlen in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen aus ähnlichen Gründen aufgehoben worden.
Die Stadt Leipzig hat den am 30. Juli 2019 eingegangenen Bescheid umfassend geprüft. Im Ergebnis wurde der Gemeindewahlausschuss zum 8. August 2019 einberufen, um das Ergebnis der Stadtratswahl vom 26. Mai 2019 neu festzustellen und damit den Veränderungen Rechnung zu tragen.
Konstituierung des neuen Stadtrates verschiebt sich
In der Folge ist das dann neu festgestellte Ergebnis erneut öffentlich bekannt zu machen. Dies erfolgt im nächsten Amtsblatt der Stadt Leipzig, welches am 17. August 2019 erscheint. Aufgrund der im Anschluss hieran abermals beginnenden Einspruchs- und Prüffristen ist die ursprünglich für den 28. August 2019 geplante konstituierende Sitzung der Ratsversammlung nicht mehr realisierbar. Die Konstituierung des neuen Stadtrates muss daher aufgrund der Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Vorgaben verschoben werden. Die Konstituierung der Ratsversammlung ist unter Beachtung der Ladungsfrist daher frühestens Mitte September 2019 möglich.
Da sich der neue Stadtrat noch nicht konstituieren kann, führt der Stadtrat seine Geschäfte in der bisherigen Besetzung weiter.
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/wahl…u-festgestellt/