Abgestorbene Bäume müssen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit insbesondere in sowie entlang der stark genutzten Abteilungen, Straßen und Hauptwege gefällt werden.
Betroffen sind besonders Birke, Fichte, Buche und Eberesche in der Reife- und Altersphase. Bei den Gehölzen hat vorrangig der...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/wege…efen-notwendig/