Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine pflichtige Aufgabe nach dem SGB VIII. Die Umsetzung der Aufgabe dient der Beratung, Begleitung und Unterstützung junger straffällig gewordener Menschen. Sie ist eine täterorientierte Sozialarbeit und unterstützt die Justiz bei der Findung von geeigneten...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sozi…dgerichtshilfe/