Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2020 erhalten, haben im Kalenderjahr 2020 die gleiche Grundsteuer zu entrichten, wie sie zuletzt für das Jahr 2019 festgesetzt wurde. Auf den Inhalt der zuletzt ergangenen schriftlichen Grundsteuerbescheide wird ausdrücklich hingewiesen.
Mit dem...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/fest…enderjahr-2020/