Die bisher erforderliche gesonderte Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Ordnungsamts entfällt beziehungsweise ist lediglich in Ausnahmefällen notwendig.
Der elektronische Aufenthaltstitel ist ein Pflichtdokument für Nichtdeutsche im Sinne des Grundgesetzes mit Ausnahme der Bürger der...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/elek…-im-buergeramt/