Die Abteilung Jugendhilfe ist innerhalb des Amtes für Jugend, Familie und Bildung für die §§ 11-16 und die gesamte Jugendhilfeplanung, § 80, im Rahmen des SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetzes zuständig. Straßensozialarbeit als aufsuchender Jugendberatungsansatz wirkt sozialen...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/stra…ie-und-bildung/