Über diese muss zunächst beschieden werden. Die Widerspruchsführer werden dabei auch von der Verwaltung über den weiteren Rechtsweg informiert. Erst wenn dieser ausgeschöpft ist, wird der neue Straßenname rechtskräftig. Hierzu informiert die Stadt gesondert.
Über Petitionen gegen die Umbenennung...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/180-…r-arndtstrasse/