Für die wichtigste Neuerung ist Voraussetzung, dass der Landtag des Freistaates mit einer Novellierung der Gemeindeordnung den Weg ebnet: die Sächsische Gemeindeordnung soll künftig ermöglichen, in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern ihre Verwaltung in acht Dezernate gliedern können. Dies ist...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/wach…in-acht-dezern/