Davon ist eine Stelle befristet bis zum 31. Dezember 2020 mit der Option auf Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 zu besetzen. Eine weitere Stelle ist längstens bis zum 31. Dezember 2022 zu besetzen.
Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber/-innen, die...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sach…foerdermittel1/