Wie das Ordnungsamt mitteilt, betrifft die Regelung Ausländerinnen und Ausländer, die sich am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die im Zeitraum danach bis zum 19. Juni (Inkrafttreten dieser Verordnung) mit einem gültigen Schengen-Visum...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/aufe…eiter-moeglich/