Im Freistaat Sachsen gelten die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus auch künftig weiter:
- Kontaktbeschränkungen,
- Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie
- die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung...

Neue Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums gilt ab 1. September 2020
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Zitat
entgeltliche Erbringung sexueller Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr mit genehmigtem Hygienekonzept sowie Nachverfolgungsauflagen
Denksportaufgabe zum Nachmittag