Davon sind zwei Stellen befristet bis 31. Dezember 2020 und eine Stelle befristet zur Vertretung bis 28. Februar 2021, jeweils mit der Option auf Verlängerung, zu besetzen.
Für die zuerst genannten Stellen erfolgt die Befristung nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz....
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/stra…schluss-110920/