Das OVG ordnet die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich aller zum Betrieb des Bewohnerparkgebietes E aufgestellten Verkehrszeichen an. Begründet wird dies damit, dass das eingerichtete Bewohnerparkgebiet im Widerspruch zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/zur-…trassenviertel/