Hintergrund ist ein Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen. Dieser hatte Ende August 2020 in der Zone E einen Widerspruch zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gesehen, wonach die maximale Ausdehnung eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/bewo…trieb-genommen/