Davon sind zwei Stellen unbefristet und eine Stelle befristet bis zum 31. Dezember 2021 zu besetzen. Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/aerz…tlichen-dienst/