Es wird gebeten, in dringenden, unaufschiebbaren Fällen einen Vororttermin vorab telefonisch zu vereinbaren.
Für den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) gilt diese Regelung lediglich für allgemeine Beratungsanliegen, z. B. zum Umgang oder Sorgerecht, nicht jedoch in Fragen d
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/ab-m…-bei-eingeschr/