In der Abteilung Migrantenhilfe erfolgt die Unterbringung von Personen, zu deren Unterbringung die Stadt Leipzig nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet ist. Daneben erfolgt die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und SGB XII an Asylbewerber, Geduldete und...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sach…-unterbringung/