Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2021 erhalten, haben im Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer zu entrichten, wie sie zuletzt für das Jahr 2020 festgesetzt wurde. Auf den Inhalt der zuletzt ergangenen schriftlichen Grundsteuerbescheide wird ausdrücklich hingewiesen.
Mit dem...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/fest…enderjahr-2021/