Auf Grundlage der §§ 2d, 8 SächsCoronaSchVO in Verbindung mit §§ 28 Absatz 1, 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden für die Stadt Leipzig folgende Maßnahmen angeordnet:
1. a) Der Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstadt untersagt. Die Untersagung gilt für den gesamten...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/allg…lkoholverboten/