1. Begriffsbestimmung
Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gelten, soweit nicht anders angegeben, für folgende Personen (betroffene Personen):
1.1 Personen, denen vom Gesundheitsamt oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes mitgeteilt wurde, dass sie aufgrund eines engen Kontakts...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/allg…e-i-von-verdac/