Zwei Stellen sind zur Vertretung bis September bzw. Oktober 2021 mit anschließender voraussichtlicher Verlängerung bis August 2022 und eine Stelle bis 31. Dezember 2021 zu besetzen.
Für die zuletzt genannte Stelle erfolgt die Befristung nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz....
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sach…he-sozialhilfe/