Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis
Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/vers…b-1-april-2012/