Das Verlassen der Unterkunft ist demnach ohne triftigen Grund ab Mittwoch, 7. April 2021 untersagt. Als triftige Gründe gelten zum Beispiel notwendige Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch d
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/stad…-alkoholverbot/