Entsprechend der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung gilt § 4 Absatz 2 Nummer 13 weiter: Untersagt sind die Öffnung und der Betrieb von: [..] Bibliotheken, mit Ausnahme der Medienausleihe.
Daher ist der Besuch der Leipziger Städtischen Bibliotheken auch vorerst nur zur...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/leip…be-zugaenglich/