Die Maskenpflicht bleibt in den Häusern und an Stellen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, bestehen. Aufgrund der strengen Vorgaben der Sächsischen Corona-Schutzverordnung müssen Besucher vor dem Zutritt auch weiterhin einen negativen Test- oder...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/zoo-…nengastronomie/