In der noch bis 13. Juni 2021 geltenden aktuellen Fassung der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats Sachsen sind bei einer 14 Tage andauernden Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner Erleichterungen bei den Testpflichten vorgesehen. Unter anderem entfällt in d
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/14-t…062021-die-tes/