Eine der ausgeschriebenen Stellen ist mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden zu besetzen. Eine weitere Stelle ist in Vollzeit zu besetzen.
Die Befristung beider Stellen erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sozi…t-interkulture/