Grund dafür sind die niedrigen Inzidenzwerte in Leipzig und Umgebung. Es gilt das Gebot, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu städtischen Mitarbeitern oder anderen Bürgerinnen und Bürgern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere in Fahrstühlen und...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/auss…liegenschaften/