Damit wurden die in Sachsen bereits geltende Regelungen für Großveranstaltungen präzisiert. Ab 16. Juli 2021 sind Großveranstaltungen mit maximal 5.000 gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern zulässig, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 50 liegt und die folgend
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/saec…t-und-testpfli/