Die entsprechende Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung zieht bei einem Einpersonenhaushalt jetzt die Grenze bei 18.480 Euro (vorher: 14.400 Euro), bei einem Zweipersonenhaushalt 27.720 Euro (bisher: 21.600) und bei jedem weiteren Haushaltsmitglied erhöht sich dieser Wert um 6.314 Euro, statt wie...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/mehr…erefreiheit-fe/