Es ist daher nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen - telefonisch oder online - arbeitslos zu melden.
Diese Regelung gilt bundesweit ab dem 1. September 2021. Über Änderungen, bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, wird rechtzeitig informiert....
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/arbe…beit-notwendig/