Grundlage des Verbots gemäß Paragraf 15 Abs. 1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) sind die Gefahrenprognosen der Polizeidirektion Leipzig sowie die Lageeinschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen und Recherchen der Versammlungsbehörde. Die Polizei habe...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/vers…3-oktober-2021/