Davon ist eine Stelle ab sofort unbefristet und eine weitere Stelle vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2023 zu besetzen.
Die Besetzung der befristeten Stelle erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/prue…chluss-30012022