Im öffentlich-rechtlichen Bereich beträgt die Gebühr für Mahnungen 1 Prozent des rückständigen Betrages, mindestens 8 Euro und maximal 40 Euro. Die Änderung ergibt sich aus dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis. Mahngebühren werden bereits bei der ersten Mahnung erhoben. Das Fälligkeitsdatum…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/erho…-die-stadtkasse