Ab 16. März 2022 gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf Grundlage des Paragrafen 20a Infektionsschutzgesetzes. Sie betrifft beispielsweise Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen, sonstige Heilberufe, aber auch Rettungsdienste sowie Personal in voll- oder teilstationären oder ambulanten…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/meld…nen-impfpflicht