Für Lohnentschädigungszahlungen werden ab dem 5. September 2022 sowohl das positive Ergebnis eines PCR-Tests als auch das positive Ergebnis eines Antigentests (Fremdtestung durch Leistungserbringer) als Nachweis akzeptiert.
Weitergehend kann aus wichtigen Gründen nach einem positiven…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/land…ektionsnachweis