Interessensbekundungsverfahren: „Careleaving“
Das Amt für Jugend und Familie sucht für das „Projekt Careleaving“ Träger der Jugendhilfe, die gemäß § 30 in Verbindung mit § 41 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII…
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ZitatDas Projekt Careleaving zielt darauf ab, junge Menschen aus stationären Hilfen zur Erziehung im Wohngemeinschaftsverbund in den eigenen Wohnraum zu begleiten. Hierfür stellt insbesondere das Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) monatlich 1-3 Zweiraumwohnungen, je nach Angebotslage, zur Verfügung. Die Careleaverinnen und Careleaver benötigen einen Wohnberechtigungsschein, um einen eigenen Mietvertrag erhalten zu können. Hierbei sollen Wohngemeinschaften aus zwei Careleaver/-innen entstehen. Um den Weg in eine erste eigene Wohnung zu begleiten, wird durch den Allgemeinen Sozialdienst wohnungsweise ein Träger zur ambulanten Betreuung nach § 30 in Verbindung mit § 41 SGB VIII eingesetzt. Ziel ist es, die Careleaver/-innen im eigenen Wohnraum, welcher unabhängig von den Hilfen zur Erziehung angemietet wird, zu unterstützen. Die Stabilisierung beim Austritt aus den stationären Hilfen zur Erziehung soll gewährleistet und begleitet werden. Es ist angedacht, dass Projekt auch auf junge Menschen ab dem 17. Lebensjahr auszuweiten.