Beiträge von pit
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Ach du dickes Ei!
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Na wer das Formular findet und tatsächlich versteht, hat bewiesen, das er des Deutschen mächtig ist.
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Nüscht wie hin! Ohne Maske ins Gewimmel stürzen...
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Wer braucht eine Leipzig-App?
Und wozu?
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Ob auch die Flatulenzen einberechnet sind?
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Ist ein neuer Friedhof in Planung?
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Na das wird ein lustiger Heimweg werden.
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Muss ich noch schnell migtrieren, damit ich teilnehmen darf. Ist nicht ganz einfach, für mich gebürtigen Sachsen. Immerhin komm ich aus Zone 151. Das sollte reichen.
Doch noch den Haken dabei gefunden:
ZitatAnmeldung unter willkommenszentrum@leipzig.de erforderlich. Wer eine Übersetzung benötigt, schreibt bitte in der Anmeldung, in welcher Sprache sie gewünscht wird.
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Zitat
Die neuen Regelungen resultieren aus den Änderungen des Umsatzsteuergesetzes vom 2. November 2015 und treten nach mehrmaligem Aufschub zum Jahresbeginn 2023 verpflichtend in Kraft.
Überweisungsbetrag bitte rechtzeitig anpassen
Das Liegenschaftsamt weist deshalb alle Zahlungspflichtigen darauf hin, dass ab dem kommenden Jahr zum bisherigen Überweisungsbetrag – Nutzungsentgelt zuzüglich Betriebskostenpauschale – noch 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden müssen. Dies trifft auf alle zu, die mit der Stadt nach dem 3. Oktober 1990 einen Vertrag zur Nutzung einer Garagenstellfläche, einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes abgeschlossen haben.
Der Überweisungsbetrag muss also rechtzeitig vor der ersten Zahlung im Buchungsjahr 2023 angepasst werden. Um Falschbuchungen zu vermeiden, sollte dabei stets der Vertragsgegenstand im Verwendungszweck angegeben werden. Die bekannten Bankverbindungen bleiben unverändert.
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